Themen dieser Ausgabe
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1. Novelle des Tabakmonopolgesetzes
Sehr geehrte Vertragspartner! Mit Jahresbeginn sind einige Neuerungen im Tabakmonopolgesetz in Kraft getreten, über die wir Sie gerne informieren möchten. Bei der Vergabe von Trafiken wird die Förderung behinderter Menschen dadurch verstärkt, dass Ausschreibungen von Trafiken, bei denen kein behinderter Bewerber alle Auswahlkriterien erbracht hat, widerrufen werden können. Somit ist sichergestellt, dass auch bei öffentlichen Ausschreibungen von Tabakfachgeschäften nur Vorzugsberechtigte zum Zug kommen. Im Vergabeprozess muss die erfolgreiche Absolvierung der Trafikakademie nunmehr spätestens bei Abschluss des Bestellungsvertrages nachgewiesen werden – dadurch wird das vorhergehende Besetzungsverfahren vereinfacht.
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2. Änderungen in der internen Strukturierung der Monopolverwaltung
Der Bereich der Monopolverwaltung für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde neu organisiert. Der bisherige Stellvertreter des Leiters, Herr Dr. Ernst Koreska, wurde nunmehr zum Leiter dieser Organisationseinheit bestellt. Im täglichen Umgang bedeutet das für Sie wenig Veränderung. Gemeinsam mit seinem Team bleibt er somit für Sie Ihre erste Anlaufstelle für Fragen und Probleme für Wien, Niederösterreich und Burgenland, sei es was die Ausübung der Trafikantentätigkeit, die Nachbesetzung Ihrer Trafik oder sonstige Themen betrifft.
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Den aktuellen Newsletter, sowie bereits in diesem Jahr versendete, können Sie auf unserer Homepage www.mvg.at nachlesen. Mag. Hannes Hofer
Geschäftsführer der MVG
Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen mich per Telefon oder per e-mail unter office@mvg.at oder +43 (1) 319 00 30 DW 20.
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