Die Monopolverwaltung GmbH wurde am 13. Oktober 2018 vom Finanzministerium als zentrale Ausgabestelle der individuellen Erkennungsmerkmale für Tabakerzeugnisse ernannt (ID-Issuer).
Die ID für die Monopolverwaltung lautet: LEAT1
Die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD II) regelt die Herstellung, die Verpackung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Nach der neuen TPD müssen Hersteller, Importeure und Händler bis zum 20. Mai 2019 das neue Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakwaren einführen. Die Umsetzung ist in der Durchführungsverordnung 2018/574 geregelt.
Aufgaben der zentralen Ausgabestelle:
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Bereitstellung eines Registrierungsportals
und eines Bestellportals
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Registrierung aller beteiligten
Wirtschaftsteilnehmer aus Industrie und Handel
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Erstellung und Ausgabe der individuellen
Erkennungsmerkmale in elektronischer Form für Einzel- und aggregierte Packungen
Die Monopolverwaltung hat das
Bundesrechenzentrum beauftragt die erforderlichen Applikationen zur Umsetzung
der Durchführungsverordnung zu erstellen und den Betrieb des Systems durchzuführen.