Die TVS:
Tabakverkaufsstelle
Tabakverkaufsstellen werden im Gegensatz zum Tabakfachgeschäft als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhabende vergeben, die Tabakwaren in Verbindung mit einem anderen, meist bereits bestehenden Gewerbe – wie zum Beispiel dem Lebensmittelhandel oder dem Gastgewerbe – an ihre Kunden*innen verkaufen möchten.
Tabakverkaufsstellen (auch "verbundene Trafiken" genannt) werden in der Regel in jenen Fällen vergeben, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Tabakfachgeschäft nicht wirtschaftlich zu führen wäre, aber aufgrund der Bevölkerungszahl ein Bedarf am Verkauf von Tabakwaren gegeben ist.
Beim Tabakwarenverkauf in Tabakverkaufsstellen steht die Nahversorgung mit Tabakwaren im Vordergrund. Den Betreibern einer Tabakverkaufsstelle steht eine niedrigere Handelsspanne als den Inhabern von Tabakfachgeschäften zu.