Springe zur Navigation Springe zur Suche Springe zum Inhalt Springe zum Fußbereich

Testkäufe zur Jugendschutz-Kontrolle 

Zwei Jugendliche tollen herum

Die MVG und das Bundesgremium haben dem Thema Jugendschutz Priorität eingeräumt.

Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz § 2a
Gemäß Jugendschutzbestimmungen ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. 

Die MVG führt regelmäßig in ganz Österreich Testkäufe zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch. 

Im Einvernehmen mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten wurde heuer eine Maßnahmenverschärfung für den Fall der Missachtung der Ausweiskontrollpflicht vereinbart. Diese Regelung sieht neben schriftlichen Verwarnungen auch kostenpflichtige Schulungen und Geldbußen vor.

Mit Ihrer Unterschrift im Bestellungsvertrag geben die Trafikant*innen das persönliche Versprechen ab, die Gesundheit der Jugend zu schützen. Ein verantwortungsvolles Handeln aller Monopolteilnehmer ist wichtig, um sich als verlässlicher Vertriebskanal für sensible Genussprodukte zu beweisen.

 

Lückenlose Ausweiskontrollen bei jugendlichen Kundinnen und Kunden

 

Die Trafikantinnen und Trafikanten sind durch die Verträge mit der MVG verpflichtet, das bundesweite Tabaknichtraucher*innen-Schutzgesetz, die jeweiligen länderspezifischen Jugendschutzgesetze und die Standesregeln für den Berufsstand der Tabaktrafikant*innen einzuhalten. 

Nicht nur in den Trafiken muss die Einhaltung des Jugendschutzes durch eine lückenlose Ausweiskontrolle gewährleistet sein. Auch die Zigarettenautomaten müssen den Jugendschutzbestimmungen vom 1.1.2019 entsprechen. 

Die Trafikant*innen sind verantwortlich dafür, dass die Zigarettenautomaten mit einem NFC-Modul ausgestattet sind. Die Altersabfrage bei Verwendung der Bankomatkarte wird in Echtzeit über das Bankennetz durchgeführt. 


 

Weiterführende Artikel

MVG quad
Wir haben Grund zu feiern!

240 Jahre Monopol -
240 Jahre Inklusion

Am 8. Mai 1784 hat Kaiser Josef II. das Tabakpatent erlassen und den Namen Trafik geprägt. Den Verkauf von Tabakwaren überantwortete der Regent den Kriegsinvaliden und Kriegerwitwen.

Trafikfotos 101
Trafikant sein ist ein Privileg

"Ich kann meinen Beruf
nur jedem empfehlen"

Nicolas Wanner ist seit 1998 Trafikant in Innsbruck. Er hat sechs Mitarbeiter*innen, die er als seine guten Freunde bezeichnet und arbeitet täglich in der barrierefreien Trafik. Er selbst sitzt seit seinem 17. Lebensjahr im Rollstuhl.

220804 Gabriele Morawek
Das Angebot muss einfach stimmen

"Mein Fachgeschäft soll eine Wohlfühloase sein"

In der Lugner City führt Gabriele Morawek mit 15 Mitarbeiter*innen eine topmoderne Trafik. Auf Grund Ihrer Behinderungen hat die Wienerin 2007 die Möglichkeit bekommen, den Standort zu übernehmen.

Zurück nach oben