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Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG

Bildmarke Monopolverwaltung GmbH
MVG-Amtssignatur

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) der MVG ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich: https://www.signaturpruefung.gv.at

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet die MVG den Empfänger*innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der MVG folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung an die MVG oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Monopolstelle.
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse office@mvg.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der Person, die dem Schriftstück entnommen werden kann.

Die Post-Adresse der zuständigen Monopolstellen finden Sie hier:

MVG Kontakte

Die Mitarbeiter*innen der MVG prüfen, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantworten die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der MVG und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der MVG nicht verifiziert werden."

 

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