Bildmarke Monopolverwaltung GmbH
MVG-Amtssignatur
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) der MVG ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich: https://www.signaturpruefung.gv.at
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet die MVG den Empfänger*innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der MVG folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Die Post-Adresse der zuständigen Monopolstellen finden Sie hier:
MVG Kontakte
Die Mitarbeiter*innen der MVG prüfen, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantworten die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der MVG und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der MVG nicht verifiziert werden."