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Der Weg zur
eigenen Trafik

Außenansicht einer Trafik in Baden

Trafik ist nicht gleich Trafik ... 

 

Bevor Sie Trafikant*in werden, müssen Sie sich überlegen, ob Sie zu den Themen "Sensible Genussmittel" und "Tabak" eine positive Einstellung haben und wirklich ein Unternehmen leiten wollen.

Danach müssen Sie klären, ob Sie ein Tabakfachgeschäft oder eine Tabakverkaufsstelle betreiben möchten. Für beide Betriebsformen müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

 

 

Das Tabakfachgeschäft

Link: In 5 Schritten zur eigenen Trafik

Das Tabakfachgeschäft soll im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Menschen mit Behinderungen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage bieten. Diese Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Trafik bezeichnet. Um bei einer Ausschreibung für ein Fachgeschäft teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent – festgestellt durch das Sozialministeriumservice).
  • Ihre persönliche Einstellung zum Thema Tabak muss mit dem Beruf kompatibel sein.
  • Sie möchten ein eigenes Unternehmen gründen.
  • Sie erbringen die finanziellen Voraussetzungen bezüglich Eigenkapitalanteils und Finanzierungsgrundlagen.

Hier geht es zu den ausgeschriebenen Trafiken 

 

Die Tabakverkaufsstelle

Tabakverkaufsstellen werden als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhaber*innen vergeben, die Tabakprodukte in Verbindung mit einem anderen, meist schon bestehenden Gewerbe – wie zum Beispiel dem Lebensmittelhandel oder dem Gastgewerbe – an ihre Kund*innen verkaufen möchten.

Tabakverkaufsstellen (verbundene Trafiken) werden in der Regel in jenen Fällen vergeben, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Tabakfachgeschäft nicht wirtschaftlich zu führen wäre, aber hinsichtlich der Bevölkerungsdichte ein Bedarf an Tabakwaren besteht.

Beim Tabakwarenverkauf in Tabakverkaufsstellen steht die Nahversorgung mit Tabakwaren im Vordergrund. Den Betreiber*innen einer Tabakverkaufsstelle steht eine geringere Handelsspanne zu als den Inhaber*innen von Tabakfachgeschäften.

 

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