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Konzessions-Vergabe
für Tabaktrafiken

Trafikant mit Lotto-Fahne in Siegerpose

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen


Die Vergabe von Trafiken zählt zu den Kernaufgaben der MVG – und das seit fast 250 Jahren. Frei werdende Tabakfachgeschäfte werden ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben. Durchschnittlich übernimmt jeden sechsten Tag ein/e Unternehmer*in mit Behinderungen eine Trafik.

Grundlage für die Vergabe ist das Tabakmonopolgesetz und – seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 2021 – auch das Bundesvergabegesetz für Konzessionen.

Jährlich kommen 60-90 Trafiken zur Ausschreibung– aufgeteilt auf rund vier Termine pro Jahr. Welche Fachgeschäfte aktuell ausgeschrieben sind, sehen Sie auf mvg.at/ausschreibungen.


Ein Beschäftigungsmodell mit Geschichte


Die Voraussetzungen für die Übernahme einer Trafik sind seit vielen Jahren unverändert:

  • Nur natürliche Personen können sich um eine Trafik bewerben. Sie müssen diese auch persönlich führen – eine Führung mehrerer Trafiken durch dieselbe Person ist ausgeschlossen.
  • Die Konzessionswerber*innen müssen einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent ausweisen – dieser muss (spätestens im Vergabeverfahren) per Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellt werden.
  • Bieter werden einem Eignungstest unterzogen, um grundlegende Voraussetzungen (insbesondere Sprachbeherrschung und Kundenorientierung) sicherzustellen.
  • Sie benötigen eine Bestätigung einer Bank, dass Ihnen die notwendigen Finanzmittel zur Übernahme der Trafik bereitgestellt werden.
  • Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die fristgerecht bei der zuständigen Monopolstelle eingelangt sind.

Sollten Sie sich für die Führung einer Trafik interessieren, kommen Sie doch einmal zu einem Kennenlerngespräch in eine unserer regionalen Monopolstellen vorbei. Dort besteht auch die Möglichkeit, einen unverbindlichen Eignungstest durchzuführen.

Andere Gewerbe mit „Tabakverkaufsstellen“

Neben den klassischen Trafiken („Tabakfachgeschäften“) dürfen Tabakprodukte auch in sogenannten „Tabakverkaufsstellen“ verkauft werden. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die zusätzlich zu ihrem Hauptgewerbe (z.B. Lebensmittelhandel) eine Konzession zum Verkauf von Zigaretten erhalten haben.

Diese Konzessionen werden ebenfalls nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen in öffentlichen Ausschreibungen vergeben – eine Übersicht der gerade ausgeschriebenen Gebiete finden Sie auf mvg.at/ausschreibungen. Auch für Tabakverkaufsstellen können Sie sich in den Monopolstellen vormerken lassen.

 

Filip Renger erzählt über sein Leben als Trafikant.

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