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Die TVS:
Tabakverkaufsstelle

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Tabakverkaufsstelle

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Tabakverkaufsstellen werden im Gegensatz zum Tabakfachgeschäft als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhaber*innen vergeben, die Tabakwaren in Verbindung mit einem anderen, meist bereits bestehenden Gewerbe – wie zum Beispiel dem Lebensmittelhandel oder dem Gastgewerbe – an ihre Kunden*innen verkaufen möchten. 

Tabakverkaufsstellen (auch "verbundene Trafiken" genannt) werden in der Regel in jenen Fällen vergeben, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Tabakfachgeschäft nicht wirtschaftlich zu führen wäre, aber aufgrund der Bevölkerungszahl ein Bedarf am Verkauf von Tabakwaren gegeben ist.

Beim Tabakwarenverkauf in Tabakverkaufsstellen steht die Nahversorgung mit Tabakwaren im Vordergrund. Den Betreibern einer Tabakverkaufsstelle steht eine niedrigere Handelsspanne als den Inhabern von Tabakfachgeschäften zu.

 

Voraussetzungen:

  • Die Bewerber*innen um eine Tabakverkaufsstelle müssen voll geschäftsfähig sein und dürfen keine strafrechtlichen oder finanzstrafrechtlichen Verurteilungen haben, die ein gewisses Mindeststrafausmaß überschreiten. Details sind im § 27 TabMG festgelegt.
  • Bewerber*innen müssen ein der Gewerbeordnung unterliegendes Gewerbe am Trafikstandort ausführen.
  • Verfügungsrecht über das zum Betrieb geeignete Lokal ist unbedingte Voraussetzung.
  • Eine befriedigende Führung der TVS muss zu erwarten sein.
    Diese ist nicht gegeben bei Insolvenzverfahren, bereits vorangegangenen Kündigungen durch die MVG, Fehlen der erforderlichen Geldmittel oder der entsprechenden Ausbildung für Tabakverkaufsstelleninhaber*innen (eintägiges Seminar) oder der beruflichen Eignung.
  • Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU Mitgliedsstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen) werden bei konkurrenzierenden Bewerbungen bevorzugt berücksichtigt.
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TVS: In 3 Schritten zur eigenen Tabakverkaufsstelle

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1. Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für die Erlangung einer Tabakverkaufsstelle ist das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung für ein Gewerbe, mit dem die Tabaktrafik verbunden geführt werden soll.

Weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Geschäftslokals zum Betrieb der Tabakverkaufsstelle und die Absolvierung der Schulung für Tabakverkaufsstellen.

 

2. Ausschreibung von Tabakverkaufsstellen (TVS)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es ausschließlich möglich, sich um die Verleihung einer bestimmten Tabakverkaufsstelle zu bewerben.

Die Konzessionen für Tabakverkaufsstellen werden ebenfalls nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) in öffentlichen Ausschreibungen vergeben – eine Übersicht der gerade ausgeschriebenen Tabakverkaufsstellen finden Sie auf mvg.at/ausschreibungen

 

3. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung einer Tabakverkaufsstelle (TVS)

Nach der Bewerbung werden auf jeden Fall folgende Unterlagen benötigt. Weitere Details entnehmen Sie bitten den laufenden Ausschreibungen.

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Strafregisterbescheinigung 
  • Falls Sie vorzugsberechtigt sind (keine Voraussetzung für eine TVS): Nachweis über das Vorliegen eines gesetzlichen Vorzugsrechts.

Sollte es sich beim Bewerber nicht um eine natürliche Person, sondern um eine juristische Person handeln, dann werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein auf den Standort der Tabakverkaufsstelle)
  • Strafregisterbescheinigung der Stellvertretungen (Geschäftsführer*innen, Filialleiter*innen)
  • Firmenbuchauszug
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Tabakverkaufsstellen-Schulung

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Um den Verkaufsstelleninhaber*innen internes und fachliches Wissen über die Gepflogenheiten im Tabakbereich sowie über die Rechte und Pflichten als Trafikant*innen zu vermitteln, ist die Absolvierung einer Schulung (TVS) notwendig. 

Alle Geschäftsinhaber*innen die ein Provisorium für eine Verkaufsstelle erhalten, verpflichten sich innerhalb eines Jahres diesen Kurs zu absolvieren. Erst mit dem Ablegen der Prüfung, die den Kurs beendet, können Sie die Berechtigung, eine Tabakverkaufsstelle zu führen, längerfristig erlangen.

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Geplante Termine für das Jahr 2024

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  • 20.02.2024 - St. Pölten
  • 05.03.2024 - Feldkirch
  • 19.03.2024 - Mondsee
  • 07.05.2024 - Eisenstadt
  • 14.05.2024 - Gleisdorf
  • 11.06.2024 - Innsbruck
  • 10.09.2024 - Gleisdorf
  • 17.09.2024 - Mondsee
  • 24.09.2024 - Innsbruck
  • 08.10.2024 - St. Pölten
  • 15.10.2024 - Feldkirch

 

Anmeldungen für Termine im Jahr 2024 sind direkt über ein Online-Formular einzugeben, den Link hierzu erhalten Sie von der MVG.

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