Tabakverkaufsstellen werden im Gegensatz zum Tabakfachgeschäft als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhaber*innen vergeben, die Tabakwaren in Verbindung mit einem anderen, meist bereits bestehenden Gewerbe – wie zum Beispiel dem Lebensmittelhandel oder dem Gastgewerbe – an ihre Kunden*innen verkaufen möchten.
Tabakverkaufsstellen (auch "verbundene Trafiken" genannt) werden in der Regel in jenen Fällen vergeben, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Tabakfachgeschäft nicht wirtschaftlich zu führen wäre, aber aufgrund der Bevölkerungszahl ein Bedarf am Verkauf von Tabakwaren gegeben ist.
Beim Tabakwarenverkauf in Tabakverkaufsstellen steht die Nahversorgung mit Tabakwaren im Vordergrund. Den Betreibern einer Tabakverkaufsstelle steht eine niedrigere Handelsspanne als den Inhabern von Tabakfachgeschäften zu.
Grundlegende Voraussetzung für die Erlangung einer Tabakverkaufsstelle ist das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung für ein Gewerbe, mit dem die Tabaktrafik verbunden geführt werden soll.
Weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Geschäftslokals zum Betrieb der Tabakverkaufsstelle und die Absolvierung der Schulung für Tabakverkaufsstellen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es ausschließlich möglich, sich um die Verleihung einer bestimmten Tabakverkaufsstelle zu bewerben.
Die Konzessionen für Tabakverkaufsstellen werden ebenfalls nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) in öffentlichen Ausschreibungen vergeben – eine Übersicht der gerade ausgeschriebenen Tabakverkaufsstellen finden Sie auf mvg.at/ausschreibungen.
Nach der Bewerbung werden auf jeden Fall folgende Unterlagen benötigt. Weitere Details entnehmen Sie bitten den laufenden Ausschreibungen.
Sollte es sich beim Bewerber nicht um eine natürliche Person, sondern um eine juristische Person handeln, dann werden folgende Unterlagen benötigt:
Um den Verkaufsstelleninhaber*innen internes und fachliches Wissen über die Gepflogenheiten im Tabakbereich sowie über die Rechte und Pflichten als Trafikant*innen zu vermitteln, ist die Absolvierung einer Schulung (TVS) notwendig.
Alle Geschäftsinhaber*innen die ein Provisorium für eine Verkaufsstelle erhalten, verpflichten sich innerhalb eines Jahres diesen Kurs zu absolvieren. Erst mit dem Ablegen der Prüfung, die den Kurs beendet, können Sie die Berechtigung, eine Tabakverkaufsstelle zu führen, längerfristig erlangen.