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VwGH-Erkenntnis:
Rauchbarer Hanf nur in der Trafik

Paragrafen Zeichen vor lila Wand

VwGH-Urteil: Hanf exklusiv in der Trafik

 

Hanfblüten sind Monopolware

  • Der Verwaltungsgerichtshof  als Höchstgericht hat in einem Erkenntnis (Ro 2024/16/0006) festgehalten, dass getrocknete Hanfblüten, die kein Suchtgift sind - mit einem THC-Gehalt von unter 0,3% - der Tabaksteuer unterliegen, da die Hanfblüten zum Rauchen geeignet sind und üblicherweise auch geraucht werden.

Verantwortungsvoller Vertrieb von sensiblen Genusswaren

  • Zusätzlich zur Tabaksteuerpflicht wurde klargestellt, dass diese Hanfblüten in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes fallen. Diese Tabakwaren dürfen daher ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden.

Vertriebswege werden eingerichtet

  • Das Erkenntnis des Höchstgerichts ist ab sofort umzusetzen.

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