VwGH-Erkenntnis:
Rauchbarer Hanf nur in der Trafik
28.01.2025
VwGH-Urteil: Hanf exklusiv in der Trafik
Hanfblüten sind Monopolware
- Der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht hat in einem Erkenntnis (Ro 2024/16/0006) festgehalten, dass getrocknete Hanfblüten, die kein Suchtgift sind - mit einem THC-Gehalt von unter 0,3% - der Tabaksteuer unterliegen, da die Hanfblüten zum Rauchen geeignet sind und üblicherweise auch geraucht werden.
Verantwortungsvoller Vertrieb von sensiblen Genusswaren
- Zusätzlich zur Tabaksteuerpflicht wurde klargestellt, dass diese Hanfblüten in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes fallen. Diese Tabakwaren dürfen daher ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden.
Vertriebswege werden eingerichtet
- Das Erkenntnis des Höchstgerichts ist ab sofort umzusetzen.