Testkäufe zur Jugendschutz-Kontrolle
08.02.2022
Die MVG und das Bundesgremium haben dem Thema Jugendschutz Priorität eingeräumt.
Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz § 2a
Gemäß Jugendschutzbestimmungen ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.
Die MVG führt regelmäßig in ganz Österreich Testkäufe zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch.
Im Einvernehmen mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten wurde heuer eine Maßnahmenverschärfung für den Fall der Missachtung der Ausweiskontrollpflicht vereinbart. Diese Regelung sieht neben schriftlichen Verwarnungen auch kostenpflichtige Schulungen und Geldbußen vor.
Mit Ihrer Unterschrift im Bestellungsvertrag geben die Trafikant*innen das persönliche Versprechen ab, die Gesundheit der Jugend zu schützen. Ein verantwortungsvolles Handeln aller Monopolteilnehmer ist wichtig, um sich als verlässlicher Vertriebskanal für sensible Genussprodukte zu beweisen.
Lückenlose Ausweiskontrollen bei jugendlichen Kundinnen und Kunden
Die Trafikantinnen und Trafikanten sind durch die Verträge mit der MVG verpflichtet, das bundesweite Tabaknichtraucher*innen-Schutzgesetz, die jeweiligen länderspezifischen Jugendschutzgesetze und die Standesregeln für den Berufsstand der Tabaktrafikant*innen einzuhalten.
Nicht nur in den Trafiken muss die Einhaltung des Jugendschutzes durch eine lückenlose Ausweiskontrolle gewährleistet sein. Auch die Zigarettenautomaten müssen den Jugendschutzbestimmungen vom 1.1.2019 entsprechen.
Die Trafikant*innen sind verantwortlich dafür, dass die Zigarettenautomaten mit einem NFC-Modul ausgestattet sind. Die Altersabfrage bei Verwendung der Bankomatkarte wird in Echtzeit über das Bankennetz durchgeführt.