Update zur Vergabe und Status quo § 31
10.02.2022
Trafikvergabe nach Bundesvergabegesetz
Am 10. Jänner haben wir die Angebotsphase der ersten Ausschreibung nach den neuen Rechtsgrundlagen beendet. Es ist gelungen, die Zielsetzungen des Monopolgesetzes genauso wie die Vorgaben des Vergabegesetzes für Konzessionen zu berücksichtigen.
Das Interesse war groß: 28 Trafikstandorte wurden ausgeschrieben, 68 Bieter*innen haben ein Angebot abgegeben. Derzeit erfolgt die Auswertung. Ein Standort wurde beeinsprucht, allerdings ohne Erfolg: das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Einspruch in allen Punkten abgewiesen.
Am 16. Februar startet die nächste Ausschreibungsrunde nach dem Bundesvergabegesetz.
Ansprüche aus § 31 TabMG
Für Trafikant*innen, die ihre Trafik an Angehörige weitergeben wollen, ist die aktuelle Situation sehr belastend. Die Lebenspläne sind darauf ausgerichtet, die Trafik innerhalb der Familie weiterzuführen.
Tatsache ist leider, dass das Bundesvergabegesetz für Konzessionen – das die neue Rechtsgrundlage bildet – KEINE Weitervergaben in dieser Form vorsieht. Jede Konzessionsvergabe nach § 31 TabMG wäre dadurch gesetzeswidrig und würde mit hohen Vergabestrafen geahndet werden.
Die MVG hat allerdings mit Expert*innen Wege gefunden, wie innerhalb des neuen Rechtsrahmens der Grundgedanke des § 31 bestehen bliebe, also geplante Übergaben doch stattfinden könnten.
Dazu bedarf es allerdings einer Gesetzesnovelle. Seitens des Finanzministeriums gibt es dazu grundsätzlich grünes Licht – eine Umsetzung ist bis zum Sommer 2022 zugesagt.
Das Bundesgremium der Trafikanten ist noch bemüht, generell einen Weg aus dem Vergabegesetz zu finden. Nach dem Entscheid des Höchstgerichts gegen die alten Vergaberegeln im Sommer 2021 mussten wir als MVG jedoch anerkennen, dass am Vergaberecht – ohne erhebliche Änderungen des Monopols – kein Weg vorbeiführt.
Wir hoffen, dass der Evaluierungsprozess der Berufsvertretung zeitnah abgeschlossen wird, um allen betroffenen Trafikant*innen möglichst rasch eine rechtssichere Lösung vorstellen zu können.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie uns über monopol-treff@mvg.at kontaktieren.