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Kundmachungen
der Großhändler

Die Preise, zu denen Tabakerzeugnisse  verkauft werden dürfen, sind vom Großhändler, der diese Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, zu bestimmen und dem Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben. Die Preise werden von der MVG im "EVI" - einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes und auf der Homepage – mindestens fünf Werktage vorab – veröffentlicht. 

Hier finden Sie – nach Stichdatum sortiert – alle von den österreichischen Großhändlern gemeldeten Preisänderungen für Monopolwaren aus den vergangenen sechs Monaten.

April 2025

März 2025

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Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 01.03.2025 und 03.03.2025

Februar 2025

Jänner 2025

Dezember 2024

November 2024

Oktober 2024

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