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Kundmachungen
des Großhandels

Die Preise, zu denen Monopolerzeugnisse verkauft werden dürfen, sind vom Großhändler, der diese Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, zu bestimmen und dem Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben. Die Preise werden von der MVG im "EVI" - einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes und auf der Homepage – mindestens fünf Werktage vorab – veröffentlicht. 

Hier finden Sie – nach Stichdatum sortiert – alle von den österreichischen Großhändler*innen gemeldeten Preisänderungen für Monopolwaren aus den vergangenen sechs Monaten.

November 2025

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