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Kundmachungen
der Großhändler

Die Preise, zu denen Tabakerzeugnisse  verkauft werden dürfen, sind vom Großhändler, der diese Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, zu bestimmen und dem Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben. Die Preise werden von der MVG im "EVI" - einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes und auf der Homepage – mindestens fünf Werktage vorab – veröffentlicht. 

Hier finden Sie – nach Stichdatum sortiert – alle von den österreichischen Großhändlern gemeldeten Preisänderungen für Monopolwaren aus den vergangenen sechs Monaten.

Dezember 2024

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November 2024

Oktober 2024

September 2024

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Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 02.09.2024 und 05.09.2024

August 2024

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Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 05.08.2024
Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 01.08.2024

Juli 2024

Juni 2024

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