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Kundmachungen
der Großhändler

Die Preise, zu denen Tabakerzeugnisse  verkauft werden dürfen, sind vom Großhändler, der diese Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, zu bestimmen und dem Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben. Die Preise werden von der MVG im "EVI" - einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes und auf der Homepage – mindestens fünf Werktage vorab – veröffentlicht. 

Hier finden Sie – nach Stichdatum sortiert – alle von den österreichischen Großhändlern gemeldeten Preisänderungen für Monopolwaren aus den vergangenen sechs Monaten.

Juli 2023

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Juni 2024

Mai 2024

April 2024

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Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 15.04.2024
Tobaccoland Handels GmbH & Co KG ab 08.04.2024
Philip Morris Austria GmbH ab 02.04.2024

März 2024

Februar 2024

Jänner 2024

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