Das Tabakmonopolgesetz stellt die Rechtsgrundlage der MVG dar und definiert ihre Befugnisse und Aufgaben. Bei der Umsetzung hat sich die MVG an gesundheits-, sozial-, struktur- und fiskalpolitischen Ziele zu halten. Das Gesetz schützt die Trafikantinnen und Trafikanten durch eine gesetzliche Handelsspanne und einen gesetzlichen Gebietsschutz.
Die aktuelle Fassung des TabMG
Das Bundesvergabegesetz Konzessionen ist die nationale Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. In diesem Gesetz wird geregelt, was eine Konzession ist und wie eine Konzessionsvergabe zu erfolgen hat. Dabei gilt der Grundsatz einer fairen, transparenten und lauteren Vergabe. Gemäß einem Gerichtsurteil des VwGH sind
Trafikverträge Konzessionen. Daher müssen alle Trafiken seit August 2021 nach BVergGKonz ausgeschrieben und vergeben werden.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des BVergGKonz
Das Tabaksteuergesetz definiert die zu besteuernden Produkte und legt die Höhe der Tabaksteuern fest. Die Steuern auf Zigaretten bestehen aus einem fixen und einem variablen Anteil. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Vollzug des Tabaksteuergesetzes betraut.
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Das TNRSG enthält Vorschriften über das Herstellen & Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und regelt die Rauchverbote. Hier werden der Maximalwert für den Schadstoffgehalt, die Werbebeschränkungen und die Etikettierungsrichtlinien festgehalten.
Die Vollziehung obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit, teilweise im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) unterstützt bei der Umsetzung.
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Die Standesregeln für den Berufsstand der Tabaktrafikanten werden zur Wahrung des Standesansehens gemäß § 36 TabMG 1996 vom Bundesgremialausschuss der Tabaktrafikanten zur Wahrung des Standesansehens beschlossen.
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