In Österreich ist seit 1.1.2019 bundesweit der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Die Trafikantinnen und Trafikanten haben den Auftrag, einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren zu garantieren und sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz lückenlos einzuhalten.
Seit der Novelle des Tabakmonopolgesetzes (TabMG 1996) im Juli 2023 gelten bei Jugendschutzkontrollen der MVG folgende Vorgaben des Gesetzgebers:
Um einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren durch die Trafikant*innen zu gewährleisten, überprüft die Monopolverwaltung regelmäßig, ob Ausweiskontrollen durchgeführt werden und keine Tabakwaren an die minderjährigen Mystery-Shopper verkauft werden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den MVG-Kontrollen auch Testkäufe durch das Land oder beauftragte Institutionen möglich sind.
Wer behauptet, Zigaretten kaufen und konsumieren zu dürfen, hat dies im Zweifel nachzuweisen. Das bedeutet, dass Jugendliche und junge Erwachsene jederzeit aufgefordert werden können, ihren Ausweis vorzuzeigen.
ACHTUNG: Solange ein derartiger Altersnachweis nicht erbracht werden kann, gilt die Vermutung, dass das erforderliche Mindestalter nicht erreicht ist. Die Frage nach dem Alter reicht als Altersverifikation nicht aus.
Bei den Überprüfungen schickt die MVG Testteams in Trafiken um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen. Dabei probieren 15- bis 17-jährige Jugendliche, Tabakwaren zu kaufen.
Im Idealfall fragt der/die Verkäufer*in die jugendliche Testperson – die Tabakwaren bestellt – nach einem amtlichen Lichtbildausweis, kontrolliert das tatsächliche Alter anhand des Geburtsdatums und bricht den Verkaufsprozess ab, da die Testperson noch minderjährig ist.
Daraufhin löst die Begleitperson die Testsituation auf und teilt mit, dass die Überprüfung als "bestanden" gewertet wird.
Sollte das Verkaufspersonal keinen Ausweis verlangen oder sich bei der Kalkulation des Alters verrechnen und den ausständigen Betrag kassieren, löst die Begleitperson die Testsituation auf und informiert, dass die Kontrolle als "nicht bestanden" gewertet wird.
Das Testteam gibt sich jedenfalls erst nach Abschluss des Kaufprozesses zu erkennen.
Die Tabakwaren werden im Anschluss an die/den Trafikant*in zurückgegeben und müssen rückerstattet werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem aktuellen – nicht austauschbaren – Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität. Das Dokument muss Name, Geburtsdatum und Unterschrift der jeweiligen Person enthalten.
Ausweise und Dokumente müssen immer im Original vorgelegt werden. Eine Kopie oder ein Foto davon sind nicht gültig.
Ausweise/Dokumente:
In den Bundesländern gelten zusätzlich folgende Legitimationen
* = auch in digitaler Form gültig
In digitaler Form gelten auch folgende ausländische Dokumente:
Nicht alle in der Trafik erhältlichen Produkte unterliegen Jugendschutzbestimmungen. Bei folgenden Artikeln obliegt es den Trafikant*innen abzuwägen, ob der Verkauf an Jugendliche zu verantworten ist (z. B.: 10-Jährige dürfen nicht um 100 Euro Bitcoins kaufen).
Die Missachtung der Ausweiskontrollpflicht durch Trafikant*innen führt zu Verwarnungen, Nachschulungen und Geldbußen und kann auch zur Auflösung des Konzessionsvertrages führen. Ein verantwortungsvolles Handeln ist wichtig, um Trafiken auch weiterhin als verlässlichen Vertriebskanal für sensible Genusswaren zu positionieren.
Bei jedem Fehlverhalten der Trafkant*innen hat die MVG die gesetzliche Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In Abstimmung mit dem Bundesgremium für Tabaktrafikant*innen wurden für Jugendschutz-Verstöße folgende Sanktionen festgelegt.
Wenn Sie z. B. zwei Jugendschutzkontrollen hintereinander nicht bestanden haben und die dritte Kontrolle positiv verläuft, findest das nächste Mal wieder eine Erstkontrolle statt.
Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz sind wir jederzeit gerne für Sie unter jugendschutz@mvg.at oder +43 1 319 00 30-35 erreichbar. Mehr Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Im Downloadcenter finden Sie Plakate und Infomaterial zum Thema Jugendschutz.