Gültig ab 1. Dezember 2024
Tabakfachgeschäfts-Charakter
In Tabakfachgeschäften sind die im NAK aufgezählten Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch eine Grenze in Präsentation und Sortimentsgestaltung, die erreicht wird, wenn aufgrund des Umfangs der angebotenen Waren der Tabakfachgeschäftscharakter nicht mehr gewahrt ist.
Der ungehinderte Blick auf das Tabakwarenangebot und den zentralen Verkaufsbereich (Point of Sale) unterstreicht den Fachgeschäftscharakter. Bei der Aufstellung von Verkaufshilfen (Schütten) für Nebenartikel ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Verkaufsbereich und Auslagen als essenzielle Pfeiler der Tabakpräsentation für werbliche Zwecke freigehalten werden.
Für objektive Betrachter*innen muss offensichtlich sein, dass er/sie sich in einem Tabakfachgeschäft befindet.
Impulskauf
Einige Produkte, wie Getränke oder Eis sind in der Packungseinheit oder Abgabengröße limitiert. Sie sollen, verstärkt durch attraktive Warenpräsentation, die Kund*innen zum spontanen Kauf (Impulskauf) anregen. Ein Versorgungskauf wird bewusst durch Begrenzung der Verpackungseinheiten im Hinblick auf die Verwässerung des Tabakfachgeschäftscharakters nicht ermöglicht.
Fest- und Feiertage
Als Fest- und Feiertage gelten: Neujahr, Valentinstag, Ostern, Mutter- und Vatertag, Halloween, Allerheiligen, Advent- und Weihnachtszeit.
Im Zeitraum zwischen 30 Kalendertagen vor und 7 Kalendertagen nach dem jeweiligen Fest/Feiertag dürfen dem Ereignis zugehörige Saisonartikel präsentiert und verkauft werden.
Alkoholika
Der Verkauf von alkoholischen Produkten ist, soweit nicht ausdrücklich im NAK angeführt, verboten. Der Verkauf von alkoholischen Produkten in Tabakwarenautomaten ist grundsätzlich verboten.
Unzulässige Produkte
Details
Die als Details aufgelisteten Produkte stellen eine abschließende (keine beispielhafte) Aufzählung dar. Das bedeutet, dass ausschließlich die aufgezählten Produkte verkauft werden dürfen.